Anhang
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Angabe des Namens sowie der Rechtsform und Sitz der Bank
Die Bank Linth LLB AG ist zu 74.9 Prozent im Besitz der Liechtensteinischen Landesbank AG in Vaduz (Fürstentum Liechtenstein) und gehört damit zur LLB-Gruppe. Die Bank Linth mit Sitz in Uznach, St. Gallen, ist eine Universalbank mit insgesamt 17 Geschäftsstellen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst die sechs Regionen Linthgebiet, Zürichsee, Ausserschwyz, Sarganserland, Winterthur und Thurgau.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundlagen
Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften des Obligationenrechts, nach dem Bankengesetz und der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung FINMA (ReIV-FINMA) und dem Rundschreiben 20/1 «Rechnungslegung - Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht sowie nach den statutarischen Bestimmungen. Die Jahresrechnung der Bank vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Statuarischer Einzelabschluss True and Fair View-Prinzip) in Übereinstimmung mit den für Banken und Wertpapierhäuser anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wird wegen der für die Gesamtbeurteilung unwesentlichen Beteiligungen verzichtet.
Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen Detailpositionen werden grundsätzlich einzeln bewertet.
Während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode gab es keine Hinweise auf Faktoren wie Akquisitionen, wesentliche Wertberichtigungen oder Wertbeeinträchtigungen, welche die wirtschaftliche Lage der Bank beeinflusst haben.
Sämtliche Geschäftsvorfälle werden am Abschlusstag in den Büchern abgebildet und ab diesem Zeitpunkt für die Erfolgsermittlung bewertet. Die abgeschlossenen Geschäfte werden bis zum Erfüllungstag als Ausserbilanzgeschäfte erfasst. Ab dem Erfüllungstag werden die Geschäfte in der Bilanz ausgewiesen.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Die Aktiven und Passiven in fremden Währungen sowie Sortenbestände für das Changegeschäft werden zu den Stichtagskursen umgerechnet. Die resultierenden Kurserfolge werden in der Erfolgsrechnung im Erfolg aus dem Handelsgeschäft verbucht.
Für die Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:
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Fremdwährung |
31.12.2021 |
31.12.2020 |
EUR |
1.0331 |
1.0802 |
USD |
0.9121 |
0.8803 |
GBP |
1.2295 |
1.2015 |
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert beziehungsweise zu Anschaffungswerten.
Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen erfasst. Wertberichtigungen werden für gefährdete und nicht gefährdete Forderungen gebildet. Als Institut der Aufsichtskategorie 4 ist die Bank gemäss Art. 25 RelV-FINMA verpflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen für latente Ausfallrisiken zu bilden. Diese dienen der Risikovorsorge für allfällig eingetretene Verluste, die noch keinem bestimmten Kreditnehmer zugeordnet werden können.
Gefährdete Forderungen, das heisst Forderungen, bei welchen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden auf Einzelbasis bewertet und die Wertminderung wird durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Ausleihungen werden spätestens dann als gefährdet eingestuft, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungen für Kapital und / oder Zinsen mehr als neunzig Tage ausstehend sind. Zinsen, die mehr als neunzig Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen und Zinsen, deren Eingang gefährdet ist, werden nicht vereinnahmt, sondern direkt mit den Forderungen verrechnet (Minus-Aktivposition).
Forderungen, die als ganz oder teilweise uneinbringlich eingestuft werden oder für die ein Forderungsverzicht gewährt wird, werden zulasten der entsprechenden Wertberichtigung ausgebucht. Wiedereingänge von früher abgeschriebenen Beträgen werden direkt der Position Veränderung von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft gutgeschrieben.
Gefährdete Forderungen werden erneut als voll werthaltig eingestuft, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen gemäss den vertraglichen Vereinbarungen wieder fristgerecht bezahlt werden und insbesondere, wenn die Forderung wieder den Ratingstufen 1 bis 6 zugeteilt werden kann.
Wertberichtigungen auf nicht gefährdete Forderungen werden gebildet, wenn am Bilanzstichtag Ausfallrisiken vorliegen, die in einem scheinbar einwandfreiem Kreditportfolio erfahrungsgemäss vorhanden sind, aber erst später erkennbar sind.
Feste Zusagen oder Garantien stellen Ausserbilanzgeschäfte dar und der Ausweis erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden in den Passiven der Bilanz Rückstellungen gebildet.
Die Bestände werden zu Marktwerten (Fair Value) am Bilanzstichtag bewertet und der Bewertungserfolg wird in der Erfolgsrechnung in der Position Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option ausgewiesen. Die Bewertung der Fremdwährungstitel erfolgt zu den am Bilanzstichtag geltenden Mittelkursen. Die Zins- und Dividendenerträge aus sämtlichen Handelsbeständen werden dem Erfolg aus dem Zinsengeschäft gutgeschrieben.
Die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel werden nach der Accrual-Methode bewertet. Agios beziehungsweise Disagios werden in der Bilanzposition über die Laufzeit bis zum Endverfall abgegrenzt. Zinsenbezogene realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, abgegrenzt.
Festverzinsliche Schuldtitel sowie Wandel- und Optionsanleihen ausserhalb des Handelsbestandes werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet, sofern keine Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit besteht. Notleidende Titel werden im Einzelfall direkt abgeschrieben.
Strategische Positionen in Beteiligungstiteln werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet.
Aus dem Kreditgeschäft übernommene Liegenschaften und Beteiligungen, die zur Veräusserung vorgesehen sind, werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungs- und Liquidationswert.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungswerten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen.
Investitionen in neue Sachanlagen inklusive Software werden aktiviert und gemäss Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze übersteigen.
Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn dadurch der Markt- oder Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.
Bei der Folgebewertung werden die Sachanlagen zum Anschaffungswert abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen planmässig über die geschätzte Nutzungsdauer der Anlage. Die Werthaltigkeit wird periodisch überprüft. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer oder eine Wertminderung, wird der Restbuchwert planmässig über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben oder eine ausserplanmässige Abschreibung getätigt. Planmässige und allfällige zusätzliche ausserplanmässige Abschreibungen werden über die Erfolgsrechnung in der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» verbucht. Fällt der Grund für die ausserplanmässige Abschreibung weg, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:
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Liegenschaften |
33 Jahre |
Einbauten in Liegenschaften |
10 Jahre |
Bancomaten |
4 Jahre |
Sonstige Sachanlagen |
5 Jahre |
Software |
6 Jahre |
Unter Wertpapierfinanzierungsgeschäften werden Pensionsgeschäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending und Securities Borrowing) verstanden.
Die ausgetauschten Barbeträge sind bilanzwirksam zum Nominalwert zu erfassen. Die Übertragung von Wertschriften löst keine bilanzwirksame Verbuchung aus, wenn die übertragende Partei wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die mit den Wertschriften verbundenen Rechte behält. Die Wertschriften werden im Anhang ausgewiesen. Die Weiterveräusserung von erhaltenen Wertschriften wird bilanzwirksam erfasst und als nicht-monetäre Verpflichtung zum Fair Value bilanziert.
Die Verfügungsmacht über die übertragenen Wertschriften geht wirtschaftlich in der Regel nicht verloren, wenn die übertragende Partei weiterhin das Marktpreisrisiko trägt und ihr direkt oder indirekt die laufenden Erträge und sonstigen Rechte aus den übertragenen Wertschriften zustehen.
Es besteht ein Anschluss an die Sammelstiftung einer Versicherungsgesellschaft, bei welcher die Mitarbeitenden der Bank sowie deren Hinterbliebene nach den gesetzlichen Vorschriften versichert sind. Es wird jährlich beurteilt, ob aus der Vorsorgeeinrichtung aus Sicht der Bank ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine wirtschaftliche Verpflichtung besteht. Als Basis dienen Verträge und Jahresrechnungen der Vorsorgeeinrichtungen, die in der Schweiz nach SWISS GAAP FER 26 erstellt werden, und andere Berechnungen, welche die finanzielle Situation sowie die bestehende Über- und Unterdeckung entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darstellen. Die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Nutzen oder eine Verpflichtung besteht, erfolgt durch einen Experten für die berufliche Vorsorge. Der ermittelte Nutzen oder die Verpflichtung aus dem Vorsorgeplan wird bilanziert. Eine Differenz zum entsprechenden Wert der Vorperiode wird in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. In der Erfolgsrechnung werden die auf das Geschäftsjahr abgegrenzten Arbeitgeberbeiträge als Personalaufwand vollumfänglich verbucht. Es existiert keine Arbeitgeberbeitragsreserve.
Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Kapital- und Gewinnsteuern. Einmalige oder transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Laufende Steuern auf dem Periodenergebnis werden in Übereinstimmung mit den lokalen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften eruiert und jener Rechnungsperiode als Aufwand belastet, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen. Aus dem laufenden Gewinn geschuldete direkte Steuern werden als passive Rechnungsabgrenzungen verbucht.
Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerten werden als latente Steuern unter den Rückstellungen verbucht. Die Berechnung erfolgt aufgrund der bei der tatsächlichen Besteuerung geschätzten Steuersätze. Sofern diese nicht bekannt sind, erfolgt die Berechnung zu den am Bilanzstichtag gültigen Steuersätzen. Die Rückstellung für latente Steuern wird erfolgswirksam über die Aufwandposition Steuern verändert.
Zinsaufwendungen und -erträge, Emissionskosten für langfristige Geldaufnahmen sowie Personal- und Sachaufwand werden zeitlich abgegrenzt.
Für alle erkennbaren Risiken werden nach dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet. Die in einer Rechnungslegungsperiode nicht mehr benötigten Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst.
Für allfällig eingetretene Verluste auf Ausserbilanzgeschäften in den Positionen "Eventualverpflichtungen" und "Unwiderrufliche Zusagen", die noch nicht einem bestimmten Kreditnehmer zugeordnet werden können, werden Rückstellungen für latente Ausfallrisiken gebildet.
Reserven für allgemeine Bankrisiken sind vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank. Diese Reserven werden im Sinne von Art. 21 der Eigenmittelverordnung als Eigenmittel angerechnet. Die Bildung beziehungsweise Auflösung erfolgt über die Erfolgsrechnungsposition Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken unter Berücksichtigung latenter Steuern.
Bei der Veräusserung eigener Kapitalanteile wird die allfällig realisierte Differenz zwischen den zufliessenden Mitteln und dem Buchwert der Position Gesetzliche Gewinnreserve zugeschrieben.
Bei der Veräusserung eigener Kapitalanteile wird die allfällig realisierte Differenz zwischen den zufliessenden Mitteln und dem Buchwert in der Position Gesetzliche Gewinnreserve verbucht. Vor dem Endverfall zurückgekaufte eigene Kassenobligationen werden laufend abgerechnet und vom Bestand abgebucht.
Bezüglich der Geschäftspolitik und des Risikomanagements wird auf die Beschreibung unter dem Titel «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» verwiesen.
Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente erfolgt zum Marktwert, sofern die Kontrakte börsenkotiert sind oder ein repräsentativer Markt besteht. Fehlt diese Voraussetzung, werden die Kontrakte nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die Wiederbeschaffungswerte aus als Eigenhändler abgeschlossenen Kontrakten werden, unbesehen der erfolgsmässigen Behandlung, bilanziert. Die Wiederbeschaffungswerte aus börslich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden nur in dem Umfang bilanziert, der nicht vollständig mittels Margenhinterlagen gedeckt ist. Die Wiederbeschaffungswerte aus ausserbörslich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden bilanziert. Die Bilanzierung der positiven oder negativen Wiederbeschaffungswerte erfolgt unter «Positive Wiederbeschaffungswerte» beziehungsweise «Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente».
Die Bank setzt im Rahmen des Asset- and Liability-Managements (ALM) derivative Finanzinstrumente zur Steuerung von Zinsrisiken ein. Die Absicherungsgeschäfte werden analog dem abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Absicherungserfolg wird nach der Accrual-Methode ermittelt und der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Dabei wird die Zinskomponente pro rata über die Laufzeit bis zur Endfälligkeit abgegrenzt. Zinsenbezogene realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Schliessung dieser Kontrakte werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, abgegrenzt. Die aufgelaufenen Zinsen auf der Absicherungsposition werden im «Ausgleichskonto» unter den Positionen «Sonstige Aktiven» beziehungsweise «Sonstige Passiven» ausgewiesen.
Bei der Absicherung von Zinsrisiken im Rahmen des ALM werden Makro-Hedges eingesetzt. Das Ergebnis aus solchen Absicherungsgeschäften wird ebenfalls über den Zinserfolg verbucht.
Sicherungsbeziehungen sowie Ziele und Strategien des Absicherungsgeschäfts werden durch die Bank beim Abschluss des derivativen Absicherungsgeschäfts dokumentiert. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird periodisch überprüft. Absicherungsgeschäfte, bei denen die Absicherungsbeziehung ganz oder teilweise nicht mehr wirksam ist, werden im Umfang des nicht wirksamen Teils wie Handelsgeschäfte verbucht.
Im 2021 gab es keine wesentlichen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Risikomanagement, Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs, Bewertung der Deckungen und Einsatz von Hedge Accounting
Die Erläuterungen zu Risikomanagement, Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs, Bewertung der Deckungen und Einsatz von Hedge Accounting finden Sie im Kapitel Risikomanagement.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 27. Januar 2022 kündigten die Bank Linth und deren Mehrheitsaktionärin LLB ihre Absicht an, die an der SIX Swiss Exchange kotierten Aktien der Bank Linth von der Börse zu nehmen. Die LLB plant, ihren Aktienanteil an der Bank Linth von bisher 74.9 Prozent auf 100 Prozent zu erhöhen. Sie unterbreitet den Minderheitsaktionären ein Kaufangebot. Diese haben die Wahl zwischen einer Barabgeltung von CHF 600 pro Aktie und einem Teiltauschangebot, das pro Bank Linth-Aktie fünf LLB-Aktien sowie eine Barkomponente von CHF 323 umfasst. Damit enthält das Kaufangebot zum volumengewichteten Durchschnittskurs der Bank Linth-Aktie an der SIX Swiss Exchange in den letzten sechzig Handelstagen vor Ankündigung des Angebots eine Prämie von 22.8 Prozent. Der durch die unabhängigen Mitglieder vertretene Verwaltungsrat der Bank Linth hat das öffentliche Kaufangebot geprüft und empfiehlt den Aktionären, das Angebot anzunehmen. Die LLB veröffentlicht den Angebotsprospekt Ende Februar 2022.
Für weiterführende Angaben verweisen wir auf die Medienmitteilung vom 27. Januar 2022.
Vorzeitiger Rücktritt der Revisionsstelle
Als Revisionsstelle für die Bank hat die Generalversammlung die KPMG AG, Zürich gewählt. Das Revisionsmandat wurde erstmals 2021 erteilt. Die Revisionsstelle ist nicht vorzeitig von ihrer Funktion zurückgetreten.