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2. Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Per 31. Dezember 2021 betrug das Aktienkapital der Bank Linth CHF 16.1 Mio. Es war eingeteilt in 805'403 auf den Namen lautende, voll einbezahlte und voll dividendenberechtigte Aktien im Nennwert von CHF 20.00. Die Börsenkapitalisierung belief sich per 31. Dezember 2021 auf CHF 389.8 Mio. Die Aktien sind unter der Valorennummer 130'775 (ISIN: CH0001307757) an der SIX in Zürich im Segment «Schweizer Aktien» unter dem Produkttyp «Mid & Small Caps Swiss Shares» kotiert.

2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital im Besonderen

Per Bilanzstichtag bestand kein bedingtes und kein genehmigtes Kapital (siehe Tabelle 14 im Anhang der Jahresrechnung).

2.3 Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital hat sich in den letzten drei Berichtsjahren nicht verändert.

Über die Veränderungen des Eigenkapitals und die Zuweisungen an die Reserven gibt die Tabelle Eigenkapitalnachweis Aufschluss.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Per 31. Dezember 2021 war das Aktienkapital eingeteilt in 805'403 auf den Namen lautende, voll einbezahlte und voll dividendenberechtigte Aktien im Nennwert von CHF 20.00. Jede Aktie hat eine Stimme. Es existieren keine Vorzugsrechte oder ähnliche Berechtigungen. Bei der Ausgabe neuer Aktien steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu, gemäss welchem sie einen ihrem bisherigen Aktienbesitz entsprechenden Teil der neuen Aktien übernehmen können. Die Generalversammlung kann dieses Bezugsrecht nur aus wichtigen Gründen aufheben oder beschränken.

Partizipationsscheine

Es besteht kein Partizipationskapital.

2.5 Genussscheine

Es besteht kein Genussscheinkapital.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Für die Übertragbarkeit der Namenaktien gibt es keine statutarischen Beschränkungen. Über die Eigentümer der Namenaktien führt die Bank Linth ein Aktienbuch. Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erklären, diese Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Ist der Erwerber nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Verwaltungsrat die Eintragung mit Stimmrecht verweigern. Die gesetzliche Verweigerung der Eintragung in das Aktienbuch aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Bank Linth hat weder Wandelanleihen ausstehend noch hat sie Optionen auf eigene Beteiligungspapiere begeben.