Cookies auf der Webseite der Bank Linth

Cookies helfen uns, neben dem technischen Betrieb der Webseiten auch deren Ausrichtung auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zu verbessern. Wir bitten Sie daher um die Zustimmung neben technisch notwendigen Cookies auch Cookies für Analysezwecke einsetzen zu dürfen.Mehr lesen

Alle zulassen Nur notwendige zulassen Cookies verwalten

7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Bei Übernahmen von mehr als einem Drittel der Aktienstimmen gilt Art. 135 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) uneingeschränkt. Abweichende statutarische Bestimmungen gibt es nicht.

7.2 Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine Klauseln in vertraglichen Vereinbarungen oder anderen Dokumenten, die für den Fall eines Kontrollwechsels Mitgliedern des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung oder weiteren Kadermitgliedern der Bank ausserordentliche Vorteile vermitteln. Für solche Fälle gibt es keine vertraglich vereinbarten Abgangsentschädigungen oder andere besondere Vorteile.