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Vergütungsbericht

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Statutarische Regeln

Laut Art. 12 Abs. 2 der VegüV müssen die Statuten von Gesellschaften, die der Verordnung unterstehen, Regeln zur Vergütung enthalten. Darunter fallen unter anderem die Bestimmungen zu den erfolgsabhängigen Vergütungen, zur Zuteilung von Beteiligungspapieren, zu den Darlehen an Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie zu den Abstimmungsmodalitäten für die Generalversammlung. Die Statuten der Bank Linth wurden gemäss diesen neuen Vorgaben revidiert und durch die Generalversammlung vom 16. April 2015 gutgeheissen.

Vergütungspolitik

Die Vergütung ist für die Bank Linth ein lnstrument, um ihre obersten Ziele, ihre Werte und ihre Marke umzusetzen. Das Vergütungssystem und dessen Elemente werden so ausgestaltet, dass sie die Mitarbeitenden motivieren, die gesteckten Ziele zu verfolgen, die Werte zu leben und die Marke der Bank nach innen und nach aussen zu tragen.

Die Vergütungspolitik richtet sich an folgenden Grundsätzen aus:

  • Nachhaltigkeit und Risikoadjustierung: Das Vergütungssystem soll die Verantwortungsträger veranlassen, den Schwerpunkt ihres Handelns auf die langfristige Sicherung und Entwicklung des Unternehmens zu legen. Die dauerhafte Wertsteigerung und ein angemessenes Risikoverhalten stehen dabei im Vordergrund.
  • Vertrauensbasis: Die Vergütungsregelungen und -prozesse basieren auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der vergütungsbestimmenden Instanz und den Empfängern der Vergütung. Dabei sind sowohl das zeitliche Auseinanderliegen von Leistungserbringung und Auszahlung der Vergütung als auch die subjektive Komponente bei der Beurteilung der Zielerreichung von Bedeutung.
  • Leistungs- und Erfolgsorientierung: Die Vergütung hat – soweit zuordenbar – die individuelle und organisationsbezogene Leistung zu honorieren. Orientierungsgrössen sind sowohl die Ergebnisse der Bank Linth als auch jene der LLB-Gruppe als Ganzes.
  • Klarheit und Verständlichkeit: Die Vergütungsregelungen sind im Sinne des Markenkerns «Einfach. Mehr. Wert.» klar und verständlich zu halten. Die Empfänger der Vergütung und auch Aussenstehende sollen die Grundlagen rasch nachvollziehen können.
  • Anforderungs- und Stufengerechtigkeit: Bei der Ausgestaltung der Vergütung wird die Funktion des jeweiligen Organs berücksichtigt. Der Verwaltungsrat ist für die grundlegenden Entscheide und die strategische Führung verantwortlich. Die Geschäftsleitung setzt die Strategien um und nimmt die operative Leitung wahr.
  • Frei von Diskriminierung: Sämtliche Entscheidungen rund um das Arbeitsverhältnis einschliesslich Entscheidungen zur Vergütung beruhen auf den Qualifikationen, der Leistung und dem Verhalten der Person oder auf anderen objektiven berechtigten unternehmerischen Überlegungen.

Die Vergütungspolitik bildet die Grundlage für die reglementarisch verankerten Vergütungsstandards und das Vergütungsmodell. Die Vergütungsstandards bestimmen die Ziele sowie die Prozesse und Anforderungen für die Ausgestaltung der Vergütung. Sie enthalten auch Regeln für die Abstimmung zwischen Vergütung und Risikomanagement. Das Vergütungsmodell legt für die Empfänger einer variablen Vergütungskomponente das Verhältnis von fix zu variabel sowie die Zuteilungsmechanismen für den variablen Anteil fest.

Elemente der Vergütung

Verwaltungsrat

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre Leistungen eine fixe Basisvergütung. Diese beträgt für die externen Verwaltungsräte CHF 50'000. Für die von der Mehrheitsaktionärin mandatierten Verwaltungsräte bezahlt die Bank Linth der LLB AG CHF 30'000 pro Mitglied und Jahr. Die Basisvergütung deckt die Teilnahme an den ordentlichen und ausserordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats, die Teilnahme an der ordentlichen und einer allfälligen ausserordentlichen Generalversammlung sowie an allen weiteren bilateralen und multilateralen Sitzungen und Anlässen im Zusammenhang mit der Verwaltungsratstätigkeit ab. Auch die Kosten für Weiterbildungen und Tagungen bei externen Anbietern sowie die anteiligen Kosten der privaten, für die Verwaltungsratstätigkeit genutzten Infrastruktur sind mit der Basisvergütung pauschal abgegolten.

Zusätzlich zur Basisvergütung bezahlt die Bank Linth der Mehrheitsaktionärin LLB AG für den von ihr mandatierten Verwaltungsratspräsidenten eine Entschädigung von jährlich CHF 115'000. Der externe Vizepräsident erhält für diese Funktion eine Vergütung von CHF 30'000. Der Kreditausschuss besteht ausschliesslich aus von der LLB AG mandatierten Verwaltungsräten. Pro Mitglied bezahlt die Bank Linth der LLB AG CHF 4'000 pro Jahr, für den Vorsitzenden zusätzlich CHF 11'000. Verwaltungsräte, die in der Personalvorsorgekommission der Bank mitwirken, bekommen dafür eine Vergütung von CHF 1'500 p.a., der Vorsitzende der Personalvorsorgekommission bezieht zusätzlich CHF 500 p. a. Die Mitwirkung im Vergütungsausschuss wird nicht separat entschädigt. Die externen Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine pauschale Spesenentschädigung. Mit ihr werden allfällige Ausgaben für Telefon, Reisen, Verpflegung, Übernachtungen und andere in Zusammenhang mit der Verwaltungsratstätigkeit stehende Aufwendungen abgedeckt.

Der VR kann gemäss Ziffer 2.2 Abs. 7 des Organisations- und Geschäftsreglements bei Bedarf zur Vorbereitung seiner Geschäfte aus seiner Mitte ad-hoc-Ausschüsse bilden. Er kann beschliessen, deren Mitgliedern für ihre Leistungen und Aufwände zusätzlich zu ihrer regulären Vergütung eine ausserordentliche Vergütung auszuzahlen. Im Berichtsjahr bildete der Verwaltungsrat keine ad-hoc-Ausschüsse, folglich wurden auch keine entsprechenden Vergütungen ausgerichtet.

Die letzte Anpassung der Vergütungsansätze des Verwaltungsrats erfolgte per 1. Januar 2018. Die Vergütung an den externen Vizepräsidenten des Verwaltungsrats wird vierteljährlich, jene an das weitere externe Mitglied monatlich ausbezahlt. Die Vergütung an die LLB AG für die mandatierten Verwaltungsratsmitglieder erfolgt jährlich. Der Verwaltungsrat bezieht keine variablen Vergütungen. Sämtliche Vergütungen erfolgen in bar, es gibt keine Zuteilung von Aktien oder Optionen. Von den Zusatzleistungen für Mitarbeitende (sogenannte Fringe Benefits) und deren Vorzugskonditionen bei Bankprodukten profitieren die Verwaltungsräte nicht. Die Geschäftsbeziehungen mit ihnen unterliegen denselben Bedingungen wie sie für vergleichbare Transaktionen mit Aussenstehenden gelten. Die Vergütungen aller Verwaltungsratsmitglieder werden nach den gleichen Regeln festgelegt.

Geschäftsleitung

Als Unternehmen der LLB-Gruppe wendet die Bank Linth bei der Entschädigung ihrer Mitarbeitenden das Vergütungsmodell der Mehrheitsaktionärin LLB AG an. Das Modell ist darauf ausgerichtet, dass die Vergütung leistungsgerecht ausfällt. Dazu gehört, dass überdurchschnittliche Leistung einen positiven und unterdurchschnittliche Leistung einen negativen Effekt auf die Höhe der Vergütung hat. Entsprechend der Vergütungspolitik legt das Vergütungsmodell einen Fokus auf nachhaltiges, langfristig orientiertes Handeln.

Für die Mitglieder der Geschäftsleitung sieht das Vergütungsmodell eine fixe Vergütung von 75 Prozent und eine variable Zielvergütung von 25 Prozent vor. Beide Komponenten zusammen ergeben die Zielvergütung (Total Compensation) von 100 Prozent.

Die Zielvergütung entspricht der Vergütung, die dem Mitglied der Geschäftsleitung zusteht, wenn die Ziele zu 100 Prozent erreicht sind. Das Vergütungsmodell enthält ein Bonus-Malus-Potenzial: Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten mehr beziehungsweise weniger als ihre Zielvergütung, wenn sie die Jahresziele übertreffen beziehungsweise nicht erreichen. Das Bonuspotenzial beträgt maximal 200 Prozent der variablen Zielvergütung, das Maluspotenzial maximal 100 Prozent der variablen Zielvergütung. Grundlage für die Bemessung der Zielvergütung bildet die Bewertung der Funktionsanforderungen. Die Zielvergütung des Geschäftsleitungsvorsitzenden wird zudem regelmässig anhand einer Analyse der Firma Kienbaum zwischen 27 ähnlichen Führungspositionen in 20 anderen Unternehmen verglichen.

Der variable Vergütungsanteil wird für die Mitglieder der Geschäftsleitung durch zwei Faktoren bestimmt: Zu 30 Prozent sind die mit dem Geschäftsleitungsmitglied vereinbarten Ziele ausschlaggebend. Dazu zählt die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Jahresgewinn. In qualitativer Hinsicht wird die Erreichung der ressortspezifischen Vorgaben und der gemeinsam verantworteten Unternehmensziele berücksichtigt. Zu 70 Prozent wird die variable Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder durch die Entwicklung des Aktienkurses der Mehrheitsaktionärin LLB AG im Vergleich zur Entwicklung der Aktienkurse einer Gruppe von Vergleichsbanken bestimmt. Massgebend für die Bestimmung dieser Relation ist der so genannte «Market Adjusted Performance Indicator» (MAPI). Hierzu wird der Total Shareholder Return der LLB-Aktie in Relation zum Total Shareholder Return einer Vergleichsgruppe gesetzt. Die Vergleichsgruppe ist breit abgestützt und besteht aus einer Gruppe von 26 Banken aus 3 Ländern. Der MAPI ist frei von externen Markteffekten. Er wird vom Beratungsunternehmen FehrAdvice & Partners AG, Zürich, berechnet. Beträgt der MAPI 100 Prozent, das heisst der Total Shareholder Return der LLB-Aktie entspricht dem Total Shareholder Return der Vergleichsgruppe, erhalten die Mitglieder der Geschäftsleitung den durch den MAPI bestimmten Teil der variablen Zielvergütung. Die Abhängigkeit der variablen Vergütung vom MAPI ist linear. Bei einem MAPI von minus 40 Prozent und weniger wird keine MAPI-bestimmte variable Vergütung gewährt. Bei einem MAPI von 40 Prozent und mehr wird die maximale MAPI-bestimmte variable Vergütung, die auf 200 Prozent der variablen Zielvergütung begrenzt ist (Cap), ausgerichtet. Die Auszahlung der fixen Vergütung erfolgt vollständig in bar. Die variable Komponente wird zu 50 Prozent in bar und zu 50 Prozent in Form einer Anwartschaft auf Aktien der Muttergesellschaft LLB AG abgegolten.

Der Preis pro Aktie für die aktienbasierte Vergütung entspricht dem Durchschnittskurs des vierten Quartals 2021 (CHF 52.47). Nach einer Frist von drei Jahren wird aus der Anwartschaft ein Anspruch auf Übertragung der entsprechenden Aktien. Die Anwartschaft behält auch bei Austritt des Geschäftsleitungsmitglieds Gültigkeit, das heisst bei seiner eigenen Kündigung, bei Kündigung durch die Bank oder bei Pensionierung. Bei Tod eines für die Anwartschaft Berechtigten werden die entsprechenden Aktien zur Übertragung fällig. Die Anwartschaft kann widerrufen oder reduziert werden, falls sich während der Dreijahresfrist eine wesentliche Änderung der Einschätzung von Leistungen und / oder Risikoverhalten des Geschäftsleitungsmitglieds ergibt. Zudem erlischt die Aktienanwartschaft des betreffenden Jahres, wenn das durchschnittliche Ergebnis der LLB-Gruppe der vorangegangenen drei Jahre negativ ist.

Die Pensionskassenlösung der Bank Linth ist in drei Versichertenkategorien aufgeteilt. Geschäftsleitung und leitende Mitarbeitende sind in der obersten Kategorie versichert, welche sich durch die höchsten Arbeitgeberbeiträge auszeichnet. In der Pensionskasse werden die fixe Vergütungskomponente und die variable Zielvergütung für Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Bank leistet keinerlei Beiträge an Einkäufe in die Pensionskasse. Bei den Zusatzleistungen für Mitarbeitende (sogenannte Fringe Benefits) gelten für die Mitglieder der Geschäftsleitung die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Angestellten. Das Arbeitsverhältnis der Mitglieder der Geschäftsleitung ist in Einzelarbeitsverträgen geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Der Vergütungsausschuss berät den Verwaltungsrat in sämtlichen entschädigungsrelevanten Belangen. Darunter fallen längerfristige Entscheidungen hinsichtlich Vergütungspolitik und Vergütungsmodell sowie die jährliche Festlegung der Vergütungsbeträge. Die Entscheidungskompetenz über Vergütungspolitik, Vergütungsmodell und individuelle Zuteilungen liegt beim Verwaltungsrat.

Der Vergütungsausschuss prüft die Vergütungsansätze des Verwaltungsrats jährlich. Im Bedarfsfall unterbreitet er dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Anpassung der Vergütung seiner Mitglieder. Der Vergütungsausschuss unterzieht auch die Fixvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung einer jährlichen Analyse und schlägt dem Verwaltungsrat erforderliche Anpassungen vor. Die variable Vergütung der Geschäftsleitung ergibt sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Fixvergütung aus dem Vergütungsmodell. Der CEO besitzt ein Antragsrecht für die Vergütungen der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat entscheidet über die fixen sowie die variablen Vergütungsbestandteile des CEO und der anderen Mitglieder der Geschäftsleitung.

Aufgrund der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) bedürfen die Gesamtvergütungssummen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der abschliessenden Genehmigung durch die Generalversammlung. Die Generalversammlung kann jeweils über die Fixvergütung an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr sowie über die variable Vergütung an die Geschäftsleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr befinden.

Vergütungen im Jahr 2021

Die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2021 betrugen Tausend CHF 371.8. Die Auszahlungen erfolgten in bar. Die Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und übrige Sozialleistungen beliefen sich auf Tausend CHF 4.2. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats um Tausend CHF 39.2 beziehungsweise 9.4 Prozent ab. An frühere Mitglieder des Verwaltungsrats wurden im Berichtsjahr keinerlei Vergütungen ausbezahlt.

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhielten für das Geschäftsjahr 2021 eine fixe Vergütung in Höhe von Tausend CHF 1'220.0. Der Generalversammlung 2022 wird eine variable Vergütung in Höhe von Tausend CHF 291.8 beantragt. Die Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und übrige Sozialleistungen betrugen Tausend CHF 327.7. Die fixe Vergütung wurde in bar entrichtet. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung zu 50 Prozent in bar und zu 50 Prozent in Form einer Anwartschaft auf den Erwerb von LLB-Aktien, die einer Sperrfrist von drei Jahren unterliegen. Die Anzahl Aktien für die aktienbasierte Vergütung berechnet sich aus dem Durchschnittskurs des vierten Quartals 2021 (CHF 52.47). Bei den Mitgliedern der Geschäftsleitung betrug die variable Vergütung im Durchschnitt 23.9 Prozent der fixen Vergütung beziehungsweise 15.9 Prozent der Gesamtvergütung. Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung ist 2021 um Tausend CHF 435.5 beziehungsweise 19.1 Prozent gesunken. Die Abnahme resultiert vor allem aus der tieferen variablen Vergütung. Der MAPI betrug minus 9.1 Prozent (Vorjahr: minus 7.0 %), was einem Zielerreichungsgrad von 77.3 Prozent (Vorjahr: 82.5 %) entspricht.

Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021 sind periodengerecht abgegrenzt. Die variablen Vergütungen wurden der Erfolgsrechnung 2021 belastet. Die Auszahlung des Baranteils an die Geschäftsleitung erfolgt vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung 2022 bis Ende Juli 2022. Aus den Anwartschaften der Geschäftsleitung auf die in Aktienform auszuzahlenden Bestandteile werden nach einer Frist von drei Jahren Ansprüche auf Übertragung der entsprechenden Aktien.

Die Details zu den Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie die Darlehen derselben sind in den folgenden Tabellen ersichtlich.

Offenlegung der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Honorar fix (brutto)

zusätzliche Sitzungs- entschädigung

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und übrige Sozialleistungen

Aktienbasierte Vergütungen

Total

 

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Urs Müller, Präsident (bis 15.04.2020 Vizepräsident) 1

149

121

 

 

 

 

 

 

149

121

Ralph Peter Siegl, Vizepräsident (bis 15.04.2020 Präsident)

90

131

 

 

 

 

 

 

90

131

Dr. Gabriel Brenna, Mitglied 1

34

34

 

 

 

 

 

 

34

34

Beatrix Frey-Eigenmann, Mitglied (bis 15.4.2020)

 

15

 

 

 

1

 

 

0

16

Dr. Patrick J. Fürer, Mitglied (bis 15.04.2020) 1

 

10

 

 

 

 

 

 

0

10

Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen, Mitglied

53

53

 

 

4

4

 

 

57

57

Christoph Reich, Mitglied 1

47

47

 

 

 

 

 

 

47

47

Total

372

410

0

0

4

5

0

0

376

415

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Honorar fix (brutto)

Honorar variabel 2

Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen und übrige Sozialleistungen

Aktienbasierte Vergütungen 2

Total

 

 

 

 

 

 

in Tausend CHF

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

2021

2020

Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsleitung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

höchst verdienende Person: Dr. David B. Sarasin

450

450

67

70

149

152

67

70

734

742

Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung 3

770

955

79

135

178

308

79

135

1'105

1'533

Total

1'220

1'405

146

205

328

460

146

205

1'839

2'275

1 Die Honorarvergütungen erfolgten nicht an die LLB-Vertreter im Verwaltungsrat, sondern im Rahmen eines Service Level Agreements direkt an die LLB AG

2 Vorbehältlich Entscheid der Generalversammlung

3 Die Beträge des Jahres 2020 und 2021 umfassen auch die Honorarvergütungen an die ausgetretenen Mitglieder der Geschäftsleitung. Ebenso ist in den Beträgen die Vergütung für den seit 1. Oktober 2020 tätigen neuen Leiter des Ressorts "CFO" eingeschlossen; da dieser von der LLB AG entsandt ist, erfolgt die Vergütung im Rahmen eines Service Level Agreements direkt an die LLB AG.

Darlehen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1'000

 

 

Deckungsart

 

 

 

 

 

 

 

 

Name, Funktion

Zinssatz

Laufzeiten

hypoth. gedeckt

andere Deckung

ohne Deckung

Total

Ralph Peter Siegl, Vizepräsident

1.1 % - 1.31 %

bis 2026

608

 

 

608

Total Organkredite an Verwaltungsräte

 

 

608

0

0

608

Vorjahr

 

 

608

0

0

608

Darlehen und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1'000

 

 

Deckungsart

 

 

 

 

 

 

 

 

Name, Funktion

Zinssatz

Laufzeiten

hypoth. gedeckt

andere Deckung

ohne Deckung

Total

höchster Kreditbetrag: Dr. David B. Sarasin

1.79 %

bis 2023

1'000

0

2

1'002

übrige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

0

0

0

0

Total Organkredite an Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

1'000

0

2

1'002

Vorjahr

 

 

1'150

0

0

1'150

Darlehen und Kredite an die früheren Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1'000

 

 

Deckungsart

 

 

 

 

 

 

 

 

Name, Funktion

Zinssatz

Laufzeiten

hypoth. gedeckt

andere Deckung

ohne Deckung

Total

ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder

0.41 % - 0.46 %

bis 2031

1'500

 

 

1'500

ehemalige Verwaltungsratsmitglieder

0.72 % - 1.88 %

bis 2030

4'550

 

 

4'550

Total Organkredite an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

 

 

6'050

0

0

6'050

Vorjahr

 

 

5'050

0

0

5'050

Darlehen und Kredite an nahestehende Personen

 

 

 

 

 

 

 

in CHF 1'000

 

 

Deckungsart

 

 

 

 

 

 

 

 

Name, Funktion

Zinssatz

Laufzeiten

hypoth. gedeckt

andere Deckung

ohne Deckung

Total

nahestehende Person

0.92 %

bis 2031

2'000

 

 

2'000

Total Kredite an nahestehende Personen

 

 

2'000

0

0

2'000

Vorjahr

 

 

0

0

0

0

Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten Kredite und Hypothekardarlehen zu den gleichen Konditionen wie die übrigen Mitarbeitenden, sofern sie Schuldner oder Mitschuldner sind. Pfandsteller muss der Mitarbeitende und/oder Ehe- / Lebenspartner im selben Haushalt sein. Hypotheken werden in diesem Fall bis zu CHF 1 Mio. zum Refinanzierungssatz plus einen Zuschlag von 0.15 Prozent gewährt; bei grösseren Hypotheken beträgt der Zuschlag auf dem Refinanzierungssatz für den über CHF 1 Mio. liegenden Teil 0.60 Prozent. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats oder ihnen nahestehenden natürlichen oder juristischen Personen werden Kredite und Hypothekardarlehen zu Konditionen angeboten, wie sie für Dritte zur Anwendung gelangen. Gemäss Art. 26 der Statuten können pro Mitglied des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung Darlehen und Kredite in einem Gesamtbetrag von maximal CHF 10.0 Mio. gewährt werden.