3. Verwaltungsrat
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats per 31. Dezember 2021 ist aus untenstehender Tabelle ersichtlich. Kein Mitglied übt bei der Bank eine exekutive Funktion aus. Zwei von fünf Verwaltungsräten (Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen und Ralph Siegl) erfüllen die Voraussetzungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit gemäss Rundschreiben 2017 / 1 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die anderen drei Mitglieder vertreten die Mehrheitsaktionärin.
Mitglieder des Verwaltungsrats
Vorname, Name |
Jahrgang |
Nationalität |
Funktion |
Mitglied in Ausschüssen |
erstmalige Ernennung zum VR |
Gewählt bis |
Urs Müller |
1962 |
CH/FL |
Präsident |
Vergütungsausschuss (Vorsitz) Kreditausschuss |
2011 |
GV 2022 |
Ralph P. Siegl |
1966 |
CH |
Vizepräsident |
Vergütungsausschuss |
2013 |
GV 2022 |
Dr. Gabriel Brenna |
1973 |
CH/I |
Mitglied |
Kreditausschuss |
2015 |
GV 2022 |
Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen |
1959 |
CH |
Mitglied |
Vergütungsausschuss |
2015 |
GV 2022 |
Christoph Reich |
1974 |
CH |
Mitglied |
Kreditausschuss (Vorsitz) |
2012 |
GV 2022 |

Urs Müller
Präsident, CH/FL
Urs Müller erwarb an der Universität St. Gallen das Lizenziat der Rechtswissenschaften. Er absolvierte anschliessend ein Gerichtspraktikum und arbeitete als Gerichtsschreiber an einem Bezirksgericht in der Schweiz. 1995 trat er als Rechtskonsulent in die Liechtensteinische Landesbank AG ein. 1998 übernahm er dort die Leitung des Stabs Recht / Compliance. Im Jahr 2007 wurde ihm die Leitung der Geschäftseinheit Institutionelle Kunden übertragen. 2011 wurde Urs Müller in die Gruppenleitung der LLB mit Zuständigkeit für die Märkte Inland & Institutionelle berufen. 2012 übernahm er die Führung der Division Institutional Clients. Seit 2016 leitet er die Division Privat- und Firmenkunden. Urs Müller ist zudem Mitglied des Verwaltungsrats der LLB Asset Management AG. Daneben ist er Mitglied des Stiftungsrats der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG. Urs Müller wurde an der Generalversammlung vom 15. April 2020 zum Präsidenten des Verwaltungsrats der Bank Linth gewählt. Bis dahin hatte er bereits als Vizepräsident gewirkt. Urs Müller übt keine politischen Ämter aus.

Ralph P. Siegl
Vizepräsident, CH
Ralph Siegl erwarb das Lizentiat in Staatswissenschaften an der Universität St. Gallen (HSG) sowie den Master in Wirtschaftswissenschaften an der London School of Economics and Political Science (LSE). Nach seinem Studienabschluss war er während zwei Jahren im Integrationsbüro (heute Direktion für europäische Angelegenheiten) in Bern und Brüssel tätig. Danach arbeitete er über zehn Jahre in leitenden Positionen bei einem weltweit ausgerichteten Nahrungsmittelkonzern. Ralph Siegl war von 2006 bis 2018 Geschäftsführer der Confiseur Läderach AG in Ennenda. Seit 2018 ist er Mitinhaber und Verwaltungsratspräsident des Beratungsunternehmens Experts for Leaders AG, Zürich. Des Weiteren amtet er als unabhängiges Mitglied im Verwaltungsrat der Gübelin Holding AG, Luzern, und der Ylex AG, Aarau. Seit 2020 ist Ralph Siegl Präsident des Verwaltungsrats der Zibatra Beteiligungen AG in Rickenbach SO und Mitglied des Verwaltungsrats der Hochdorf Swiss Nutrition AG, Hochdorf. 2021 wurde er in den Verwaltungsrat der W. Kündig & Cie. AG, Zürich, gewählt. Ralph Siegl ist seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats der Bank Linth. Von 2016 bis zur Generalversammlung vom 15. April 2020 war er Präsident des Verwaltungsrats der Bank. Am 28. April 2020 hat ihn der Verwaltungsrat zum Vizepräsidenten ernannt. Ralph Siegl übt keine politischen Ämter aus.

Dr. Gabriel Brenna
Mitglied, CH/I
Gabriel Brenna studierte an der ETH in Lausanne Elektrotechnik und promovierte an der ETH Zürich. Nach dem Studienabschluss war er zuerst in diversen Positionen in der High-Tech-Industrie tätig. Von 2005 bis 2012 arbeitete er bei einer internationalen Unternehmensberatung in Zürich und London in verschiedenen Funktionen, zuletzt als Partner und Leiter der Schweizer Private Banking und Risk Management Practice. Seit Oktober 2012 ist Gabriel Brenna Mitglied der Gruppenleitung der Liechtensteinischen Landesbank AG und Leiter der Division Private Banking. Per 1. März 2021 wurde er zum Group Chief Executive Officer und Vorsitzenden der Gruppenleitung der LLB-Gruppe ernannt. Zudem ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG, Präsident des Verwaltungsrats der LLB Services (Schweiz) AG und Vizepräsident des Verwaltungsrats der LLB Asset Management AG. Weiter ist er Präsident des Stiftungsrats der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG und im Vorstand des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV) sowie der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer (LIHK).

Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen
Mitglied, CH
Karin Lenzlinger Diedenhofen erwarb nach der Matura das Primarlehrerpatent und war drei Jahre als Lehrerin tätig. Danach studierte sie Wirtschaftswissenschaften und Sozialpsychologie an den Universitäten von St. Gallen, Boston sowie Harvard und promovierte zum Dr. oec. HSG. Nach dem Studienabschluss trat Frau Lenzlinger Diedenhofen 1992 in die elterliche Firma Lenzlinger Söhne AG in Nänikon / Uster ein, wo sie bis 2019 in verschiedenen Führungsfunktionen, insbesondere als Delegierte des Verwaltungsrats, wirkte. Frau Lenzlinger Diedenhofen ist Verwaltungsratspräsidentin der Zürcher Oberland Medien AG, Wetzikon, Stiftungsratspräsidentin der Vorsorgestiftung dieses Unternehmens, Verwaltungsratsvizepräsidentin der SV Group, Dübendorf sowie Verwaltungsrätin der Baloise Group, Basel und der Übermorgen Ventures AG, Zug. Ferner ist sie Präsidentin der Zürcher Handelskammer und Mitglied des Vorstands von economiesuisse. Sie engagiert sich für umfassende Nachhaltigkeit in den Vorständen bzw. Stiftungsräten von B Lab Switzerland, Genf, Swisscontact Foundation, Zürich und der St. Jakob Stiftung, Zürich. Karin Lenzlinger Diedenhofen übt keine politischen Ämter aus.

Christoph Reich
Mitglied, CH
Christoph Reich ist eidg. dipl. Betriebsökonom FH und Executive MBA HSG. Nach einer Banklehre und der Tätigkeit als Kundenberater bei einer Kantonalbank absolvierte er das Studium an der Fachhochschule St. Gallen. Ab 1999 arbeitete er bei einer internationalen Unternehmensberatung. Danach wechselte er für drei Jahre zu einer multilateralen Entwicklungsbank. Ab 2006 war er Partner bei einer Unternehmensberatung für Banken. 2010 trat er als Leiter des Stabs Group Finance & Risk in die Liechtensteinische Landesbank AG ein. Seit 2012 ist er Mitglied der Gruppenleitung der Liechtensteinischen Landesbank AG. Als Group Chief Financial Officer verantwortet er die Bereiche Group Finance, Group Credit & Risk Management, Group Legal & Compliance sowie Group Information Security. Christoph Reich hat Mandate bei folgenden Gruppengesellschaften der Liechtensteinischen Landesbank: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG, Mitglied des Verwaltungsrats der LLB Asset Management AG, Präsident der LLB Verwaltung (Schweiz) AG sowie Präsident der LLB Holding AG. Er ist Mitglied des Stiftungsrats der Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank und der Liechtensteinischen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung (EAS). Christoph Reich hat keine politischen Mandate inne.
Ehrenpräsident
Dr. Alfred Schubiger, Rechtsanwalt, St. Gallen / Rapperswil-Jona.
3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Ausser den unter Ziffer 3.1 aufgeführten Mandaten bestehen keine weiteren bedeutenden Interessenbindungen.
3.3 Amtszeit und Wahl
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats gilt gemäss Art. 16 Abs. 4 der Statuten eine Amtsdauer von einem Jahr. Ein Amtsjahr dauert von einer ordentlichen Generalversammlung bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung. An der Generalversammlung vom 22. April 2021 wurden alle fünf Verwaltungsräte in ihren Ämtern bestätigt. Sie sind alle wieder wählbar, scheiden aber spätestens mit der Amtsdauer aus, während welcher sie das 67. Altersjahr vollendet haben.
3.4 Interne Organisation
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Er übt die Oberleitung der Bank sowie die Aufsicht und Kontrolle über die operative Geschäftsführung aus. Er verfügt über die höchste Entscheidungskompetenz und legt die Strategie und die Organisation der Bank fest. Die Führung des laufenden Geschäfts hat der Verwaltungsrat der Geschäftsleitung übertragen. Der Präsident wird durch die Generalversammlung gewählt. Der Verwaltungsrat wählt den Vizepräsidenten. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. In dringenden Fällen und für Routineangelegenheiten können Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg herbeigeführt werden. Solche Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden. Sie sind an der nächsten Verwaltungsratssitzung bekannt zu geben und zu protokollieren. Innerhalb des Verwaltungsrats besteht keine Aufgabenteilung; alle Beschlüsse werden im Gesamtgremium gefasst. Der Verwaltungsrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch einmal im Quartal. Im Geschäftsjahr 2021 trat er zu sieben Sitzungen zusammen. Er setzt sich gegenwärtig aus fünf nicht exekutiven Mitgliedern zusammen.
Dem Verwaltungsrat sind zwei Ausschüsse unterstellt:
- Der Vergütungsausschuss umfasst mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats. Er tagte am 22. Februar 2021. Die Generalversammlung vom 22. April 2021 wählte gemäss Art. 9 Buchstabe b der Statuten Urs Müller, Dr. Karin Lenzlinger Diedenhofen und Ralph Siegl erneut zu Mitgliedern des Vergütungsausschusses.
- Der Kreditausschuss umfasst mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats. Er besteht aus Christoph Reich (Vorsitz), Urs Müller und Dr. Gabriel Brenna. Alle drei Personen sind durch die Mehrheitsaktionärin LLB AG mandatierte Mitglieder des Verwaltungsrats und verfügen über die notwendige Expertise im Kreditbereich. Der Kreditausschuss tagt so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber vier Mal im Jahr. Im Berichtsjahr trat er 24 Mal zusammen.
Die Amtsdauer der Verwaltungsratsausschüsse richtet sich nach den für den Verwaltungsrat geltenden Bestimmungen.
Die Geschäftsleitung setzt sich aus dem Chief Executive Officer (CEO) und den Leitern der übrigen Ressorts zusammen. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind führungsmässig dem CEO unterstellt. Die gegenseitige Stellvertretung wird innerhalb der Geschäftsleitung geregelt.
3.5 Kompetenzregelung
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle. Zusätzlich zu den in den Statuten und im Gesetz aufgeführten Pflichten und Befugnissen hat der Verwaltungsrat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entscheid über Leitbild, Strategie und Organisationsstruktur bis auf Stufe Direktunterstellte der Geschäftsleitung
- Erlass von Reglementen
- Schaffung und Aufrechterhaltung einer geeigneten internen Kontrolle
- Entscheid über die Gründung, den Erwerb, die Veräusserung oder die Auflösung von Tochtergesellschaften sowie über Erwerb und Veräusserung von strategischen Beteiligungen
- Festlegung der Risiko- und Kreditpolitik
- Entscheid über Kreditanträge, welche die Kompetenz der Geschäftsleitung übersteigen
- Antragstellung an die Generalversammlung auf Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Verwaltungsratspräsidenten, der Mitglieder des Vergütungsausschusses und der externen Prüfgesellschaft
- Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Leiters der internen Revision
- Genehmigung der Vergütungsstandards und des Vergütungsmodells; Entscheid über die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, des Leiters der internen Revision und die Entschädigung der externen Revisionsstelle. Die Vergütungssummen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung müssen durch die Generalversammlung bestätigt werden.
- Entscheid über die Rechnungslegungsstandards, die Mittelfristplanung, die Eigenmittelplanung, das Jahresbudget, die jährlichen Zielsetzungen, die Key Performance Indicators sowie die Jahres-, Halbjahres- und Quartalsabschlüsse. Die Jahresrechnung muss durch die Generalversammlung abschliessend genehmigt werden.
- Entscheid über Ausgaben und Investitionen ausserhalb des Budgets sowie über Kauf / Verkauf von Bankliegenschaften und Vertragsabschlüsse, welche die Kompetenz der Geschäftsleitung übersteigen.
- Abnahme der quartalsweisen Finanz- und Risikoberichterstattung und der jährlichen Compliance-Berichterstattung; Kenntnisnahme von den Berichten der internen und externen Revision
- Entscheid in rechtlichen Verfahren, deren Streitsumme die Kompetenz der Geschäftsleitung übersteigt oder die von besonderer Tragweite sind; Bildung / Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten
Der Vergütungsausschuss hat die Funktion, die Entscheide des Verwaltungsrats im Hinblick auf die Entschädigungspolitik und die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung vorzubereiten. Aufgaben und Befugnisse des Vergütungsausschusses sind in einem vom Verwaltungsrat genehmigten Reglement festgelegt.
Im Bestreben, sich im Kreditbereich auf die strategische Rahmengebung und Überwachung zu konzentrieren, hat der Verwaltungsrat die Entscheide in den einzelnen Kreditgeschäften an den aus drei seiner Mitglieder bestehenden Kreditausschuss und an die Geschäftsleitung delegiert. Kreditentscheide mit potentiell erheblichen Auswirkungen auf die Risikoexposition der Bank liegen in der Kompetenz des Kreditausschusses, die übrigen Kreditentscheide in der Kompetenz der Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat entlastet sich dadurch von operativen Entscheiden im Kreditgeschäft, bleibt aber weiterhin oberste Eskalationsinstanz im Kreditbereich. Aufgaben und Befugnisse des Kreditausschusses sind in einem vom Verwaltungsrat genehmigten Reglement festgelegt.
Die Geschäftsleitung ist für die operative Führung, die Umsetzung der Unternehmensstrategie und den Vollzug der Beschlüsse des Verwaltungsrats verantwortlich. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung ist dem CEO führungsmässig unterstellt, leitet sein Ressort in Einklang mit den Zielsetzungen der Bank und trägt die Gesamtverantwortung für seinen Bereich. Die Geschäftsleitung orientiert den Verwaltungsrat regelmässig und zeitgerecht über die geschäftliche Entwicklung sowie über ausserordentliche Ereignisse.
3.6 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Anlässlich der ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats orientieren die Mitglieder der Geschäftsleitung über alle wichtigen Geschäfte und stellen Antrag zu Geschäften, die in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegen. Das zuhanden des Verwaltungsrats quartalsweise erstellte Finanzreporting umfasst eine zeitlich abgegrenzte Erfolgsrechnung mit Budget- und Vorjahresvergleich, die Bilanzentwicklung gegenüber dem Vorjahresende sowie Erläuterungen und Kommentare zum Geschäftsgang. In einem ebenfalls quartalsweise erstellten Risikoreporting wird der Verwaltungsrat umfassend über die Gesamtrisikosituation der Bank informiert. Neben einem Status zur Auslastung der vom Verwaltungsrat vorgegebenen Limiten pro Risikoart enthält das Reporting ausführliche Angaben hinsichtlich eingeleiteter oder geplanter Massnahmen zur Risikoverminderung sowie eine Einschätzung von künftigen Risikopotenzialen. Eine detaillierte Beschreibung zu den erfassten Risiken und zum Umgang mit diesen Risiken ist aus den Erläuterungen über die Geschäftstätigkeit im Anhang der Jahresrechnung ersichtlich. Bei Bedarf orientiert die Geschäftsleitung den Präsidenten des Verwaltungsrats auch ausserhalb der ordentlichen Sitzungen zeitgerecht über alle wichtigen Geschäftsvorfälle. Als weitere Informations- und Kontrollinstrumente sind die jährlichen Berichte der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft zu erwähnen. Ausserdem verfügt der Verwaltungsrat über eine unabhängige interne Revision, die periodisch Bericht erstattet. Die Pflichten und Rechte der internen Revision sind in einem separaten Reglement festgehalten. Darüber hinaus werden zuhanden des Verwaltungsrats jährliche Berichte über die Einschätzung des Compliance-Risikos, die Tätigkeit der Compliance-Abteilung und der Risikokontrolle sowie über die Risikolage der Bank erstellt.
Die interne Revision hat gegenüber allen Stellen der Bank ein uneingeschränktes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht. Sie ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Die Aufteilung der Tätigkeit zwischen der externen und der internen Revision wird jährlich zusammen mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats koordiniert. Die externe Revision erstellt jährlich eine Planung für die Prüfung der Jahresrechnung sowie die aufsichtsrechtlichen Prüfungen, die sie der FINMA vorlegt und dem Verwaltungsrat erläutert. Ausserdem können der Präsident des Verwaltungsrats und der Vorsitzende der Geschäftsleitung in Absprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats die interne Revision ausserhalb der geplanten Revisionstätigkeit mit der Durchführung spezieller Untersuchungen beauftragen. Der Leiter der internen Revision wird vom Verwaltungsrat ernannt.