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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Grundlagen

Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften des Obligationenrechts, nach dem Bankengesetz und der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverordnung FINMA (ReIV-FINMA) und dem Rundschreiben 20/1 «Rechnungslegung - Banken» der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht sowie nach den statutarischen Bestimmungen. Die Halbjahresrechnung der Bank vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Statuarischer Einzelabschluss True and Fair View-­Prinzip) in Übereinstimmung mit den für Banken und Wertpapierhäuser anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften. Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wird wegen der für die Gesamtbeurteilung unwesentlichen Beteiligungen verzichtet.

Wesentliche Faktoren bezüglich der wirtschaftlichen Lage der Bank

Während der Berichtsperiode sowie im Vergleich zur Vorperiode gab es keine Hinweise auf Faktoren wie Akquisitionen, wesentliche Wertberichtigungen oder Wertbeeinträchtigungen, welche die wirtschaftliche Lage der Bank beeinflusst haben. 

Fremdwährungsumrechnung

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tages­kursen verbucht. Die Aktiven und Passiven in fremden Währungen sowie Sortenbestände für das Changegeschäft werden zu den Stichtagskursen umgerechnet. Die resultierenden Kurserfolge werden in der Erfolgsrechnung im Erfolg aus dem Handelsgeschäft verbucht.

Für die Währungsumrechnung wurden folgende Kurse verwendet:

 

 

 

Fremdwährung

30.06.2021

31.12.2020

EUR

1.0980

1.0802

USD

0.9239

0.8803

GBP

1.2796

1.2015

Handelsgeschäft

Die Bestände werden zu Marktwerten (Fair Value) am Bilanzstichtag bewertet und der Bewertungserfolg wird in der Erfolgsrechnung in der Position Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option ausgewiesen. Die Bewertung der Fremdwährungstitel erfolgt zu den am Bilanzstichtag geltenden Mittelkursen. Die Zins- und Dividendenerträge aus sämtlichen Handelsbeständen werden dem Erfolg aus dem Zinsengeschäft gutgeschrieben.

Finanzanlagen

Die mit der Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit erworbenen Schuldtitel werden nach der Accrual-Methode bewertet. Agios beziehungsweise Disagios werden in der Bilanzposition über die Laufzeit bis zum Endverfall abgegrenzt. Zinsenbezogene realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit, abgegrenzt.

Festverzinsliche Schuldtitel sowie Wandel- und Optionsanleihen ausserhalb des Handelsbestandes werden nach dem Niederstwert­prinzip bewertet, sofern keine Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit besteht. Notleidende Titel werden im Einzelfall direkt ab­ge­schrie­ben.

Strategische Positionen in Beteiligungstiteln werden nach dem ­Niederstwertprinzip bewertet.

Aus dem Kreditgeschäft übernommene Liegenschaften und Beteiligungen, die zur Veräusserung vorgesehen sind, werden in den Finanzanlagen bilanziert und nach dem Niederstwertprinzip bewertet, das heisst nach dem tieferen Wert von Anschaffungs- und Liquidationswert.

Sachanlagen

Die Abschreibungsdauern auf den Sachanlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag des Zwischenabschlusses 

Es sind keine wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank per 30. Juni 2021 haben.